Kindergärten und Vorschulen

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Den Kindergarten können Kinder vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr besuchen. Es gibt unterschiedliche Träger von Kindergärten, dies reicht von Gemeinden bis hin zu privaten Vereinen. Rund 60% der Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder werden von Gebietskörperschaften (Gemeinden) unterhalten, auch Vereine, Pfarren, Familienorganisationen, Betriebe und Privatpersonen sind als Träger engagiert. Die Hauptformen des Kindergartens sind eine Teilzeitform und eine Vollzeitform, bei letzer wird eine ganztätige Betreuung der Kinder angeboten und die Kinder erhalten meist auch ein Mittagessen in der Institution.

Der Zweck des Kindergartens ist es die Kinder zu sozialisieren, sie auf den Schulbesuch vorzubereiten und die Eltern zeitlich zu entlasten. Der Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor der Schulpflicht ist in Österreich verpflichtend, in diesem Jahr ist der Kindergartenbesuch gratis. Kostenpflichtig ist der Kindergartenbesuch in der Zeit vor dem Pflichtjahr, in vielen Kindergärten gibt es eine soziale Staffelung der Kindergartenbeiträge. Das Angebot an Kindergartenplätzen ist sehr heterogen, in Ballungszentren gibt es ein dichteres Angebot als in ländlichen Regionen und im östlichen Teil des Landes gibt es tendenziell mehr Angebote als im westlichen Teil des Landes.

Eine Vorschule ist meist eine Klasse in Volksschulen für Kinder. Wenn diese die Schulreife noch nicht besitzen haben Sie die Möglichkeit eine solche Vorschulklasse zu besuchen, sollten sie bereits schulpflichtig sein so ist der Besuch der Vorschulklasse verpflichtend und wird auf die neunjährige Schulpflicht angerechnet.